Bauwerksbuch erstellen lassen bei Sterkl, Schörkhuber und Partner

128a Bauordnung Wien und die Pflicht, ein Bauwerksbuch zu erstellen lassen

Bauwerke altern – oft unsichtbar für das bloße Auge. Und in einer dicht besiedelten Metropole wie Wien ist die Sicherheit von Gebäuden ein öffentliches Interesse.

Ein Bauwerksbuch ist für alle Neubauten seit 2014 verpflichtend. Diese Pflicht wurde mit der Novelle der Wiener Bauordnung §128a nun auch auf die ältesten, und damit meist gefährdeten Gebäude ausgeweitet.

Welche Altbauten brauchen jetzt ein Bauwerksbuch?

  1. Gebäude errichtet vor 1919: bis spätestens 31.12.2027
  2. Gebäude errichtet zwischen 1919-1945: bis spätestens 31.12.2030

Ausgenommen sind lediglich Kleingarten(wohn)häuser, sowie Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von weniger als 50 m2.


Was sind die Vorteile eines Bauwerksbuches

Die Vorteile liegen klar auf der Hand:

  1. Nachweis der Instandhaltung – Käufer sehen sofort, ob das Objekt dem entsprechenden Zustand entspricht.
  2. Höherer Verkaufspreis – dokumentierte Sanierungen und Instandhaltungen rechtfertigen einen höheren Preis für Ihre Immobilie im Verkaufsfalle
  3. Sicherheit – eine „gekauft wie gesehen“ Immobilie ohne Dokumentation schreckt potentielle Käufer ab. Ein Bauwerksbuch mindert das Risiko für versteckte Mängel.
  4. Schnellere Hilfe – im Schadenfall sind Bestandunterlagen sofort greifbar

Wer kann ein Bauwerksbuch erstellen?

Da es um statische Belastungen und komplexe Bautechnik geht, darf ein Bauwerksbuch nur von dazu qualifizierten Fachleuten, d.h. von Ziviltechniken, Bauingenieuren, gerichtlich beeideten Sachverständigen für Bauwesen und Baumeister erstellt werden.

Als erfahrenes Ziviltechniker- und Sachverständigenbüro ist die SSP ZT GmbH im Verbund mit den Schwesterunternehmen der Sterkl, Schörkhuber und Partner GmbH ein verlässlicher Begleiter, wenn Sie ein qualitativ hochwertiges und rechtsicheres Bauwerksbuch erstellen lassen möchten. Wir garantieren eine unparteiliche Beurteilung und prüfen die relevanten Bauteile objektiv und fundiert.

Unsere Expertise gibt Ihnen Sicherheit, dass Ihre Dokumentation nicht nur am Papier existiert, sondern der Realität entspricht.


Unser Prozess: So einfach kommen Sie zu Ihrem Bauwerksbuch

  1. Erstberatung & Akteneinsicht: Wir sichten vorhandene Unterlagen und klären die Relevanz nach §128a Bauordnung Wien.
  2. Begehung vor Ort: Unsere Experten begutachten das Gebäude vom Keller bis zum Dach.
  3. Analyse & Dokumentation: Wir erstellen das digitale oder – wenn gewünscht - physische Bauwerksbuch inklusive aller notwendigen Befunde und registrieren diese in der Bauwerksbuchdatenbank für Sie.
  4. Übergabe & Empfehlungen: Sie erhalten ein fertiges Dokumentationswerk und klare Handlungsempfehlungen für die Zukunft.